FAQs
Hier finden Sie Anworten auf häufig gestellte Fragen zum Masterstudiengang AMTS.
Allgemeines
Zielgruppen des Studienangebots sind Ärzt*innen, Apotheker*innen, Fachpersonen in der Pflege sowie Absolvent*innen aus den Bereichen Medizininformatik, Public Health sowie Qualitäts- und Risikomanagement
Kernziele sind eine Erhöhung der AMTS-Kompetenz und die interprofessionelle Vernetzung der Absolvent*innen. Nach erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad „Master of Science“ verliehen.
Durch das Blended-Learning-Konzept finden die Lehrveranstaltungen überwiegend online statt. Es wird eine Vielzahl innovativer Lehrformate genutzt, die größtenteils asynchron ablaufen. Daher können Sie etwa 80 – 90% Ihrer Studien- bzw. Lernzeit zeitlich individuell gestalten. Die etwa zwei bis drei Präsenzveranstaltungen pro Semester finden reihum an den drei Studienstandorten an Wochenenden statt, um Ihre beruflichen Verpflichtungen möglichst wenig zu berühren. Ein regelmäßiger synchroner Online-Studientag an einem Samstag pro Monat dient ebenso wie die Präsenzveranstaltungen dem Kennenlernen, dem direkten Austausch, der Betreuung und der Vermittlung stark kommunikativer und interaktiver Inhalte.
Je nach Umfang Ihrer Berufstätigkeit können Sie zwischen zwei Studienvarianten wählen. Die beiden Regelstudienzeiten betragen vier Semester bzw. zwei Jahre oder acht Semester bzw. vier Jahre (siehe Studienablauf).
Falls Ihre berufliche Arbeitszeit sehr umfangreich ist oder Ihre zeitlichen Ressourcen aus anderen Gründen gering sind, können Sie in den Studiengang integrierte Zertifikatskurse unterschiedlichen Umfangs belegen. In diesen können Sie Module individuell zusammenstellen und so gezielt Wissenslücken stopfen. Die Zertifikatskurse können auch als „Schnuppermöglichkeit“ bzw. Einstieg in den Masterstudiengang genutzt werden.
Bislang gibt es in Deutschland kein strukturiertes Studienangebot zur AMTS. Anders als in anderen Ländern spielt die AMTS auch in den Studiengängen Medizin, Pharmazie und Pflegewissenschaften bisher noch keine wesentliche Rolle. Diese Lücke wird nun mit dem Masterstudiengang AMTS geschlossen.
Eine weitere Besonderheit ist die Interprofessionalität des Studiengangs. Er richtet sich gleichermaßen an Apotheker*innen, Ärzt*innen, Pflegende und Angehörige andere Berufe mit Bezug zur AMTS. Die Interprofessionalität mit ihren Chancen und Herausforderungen zieht sich als roter Faden durch den Studiengang. Die Studierenden begegnen sich auf Augenhöhe und wachsen in interprofessionellen Teams zusammen.
Im ersten Jahr werden 25 Studienplätze angeboten. Zudem können etwa 20 bis 25 Personen an Zertifikatskursen teilnehmen. In späteren Durchgängen kann die Zahl der Studienplätze noch angepasst werden.
Zeitaufwand
Der benötigte Zeitaufwand hängt stark von der individuellen Lerngeschwindigkeit und Arbeitsmethode ab. Im weiterbildenden Bereich geht man von durchschnittlich 25 Stunden Workload pro ECTSLeistungspunkt aus. Diese Workload umfasst neben der tatsächlichen Kontaktzeit, also Veranstaltungszeiten, auch Vor- und Nachbereitung, Selbststudium, die Bearbeitung von Aufgaben und die Prüfungsvorbereitung. Rein rechnerisch liegt der wöchentliche Arbeitsaufwand bei der viersemestrigen Studienvariante bei 24 Stunden, bei der achtsemestrigen Studienvariante bei 12 Stunden. Bedenken sollte man aber, dass der weitaus überwiegende Teil der Studienzeit individuell gestaltet werden kann, weil es eben nur sehr wenige Präsenz- bzw. synchrone Online-Veranstaltungen gibt. Ob man sich also ein aufgezeichnetes Seminar abends anschaut oder am Wochenende Forenbeiträge schreibt – die Zeiteinteilung ist äußerst flexibel möglich. Zudem kann die Arbeitsbelastung durch Anerkennung von Vorleistungen möglicherweise deutlich reduziert werden. Dementsprechend wird empfohlen, bei der viersemestrigen Studienvariante in Teilzeit zu arbeiten, sofern man noch ausreichend Zeit für Privatleben und ggf. Familie freihalten möchte. Bei der achtsemestrigen Studienvariante ist eine berufliche Vollzeittätigkeit eher möglich. Die Workload-Schätzungen werden im Rahmen der studienbegleitenden Evaluation der Pilotkohorte überprüft und bei zu hoher Arbeitsbelastung ggf. nachjustiert.
Der benötigte Zeitaufwand hängt von der Anzahl und Größe der Module ab, welche belegt werden und natürlich auch von der Geschwindigkeit, mit der man den Zertifikatskurs absolviert. Der wöchentliche Zeitaufwand kann daher sehr schwanken. Die Termine werden aber lange im Voraus festgelegt, sodass man sich darauf einstellen kann. Sobald die Module feststehen, an denen Interesse besteht, kann eine individuelle Schätzung des Stundenumfang in den verschiedenen Semestern vorgenommen werden.
Persönlicher Nutzen
Sie lernen und trainieren, im interprofessionellen Ansatz AMTS-Konzepte in der Patientenversorgung zu entwickeln, systematisch umzusetzen und die Sicherheit des Medikationsprozesses so zu erhöhen. Der Studiengang ist stark anwendungsbezogen und die Inhalte sind fachübergreifend ausgerichtet. Dadurch werden verschiedene Fachdisziplinen und Berufsgruppen im Gesundheitswesen vernetzt. Die Patient*innen und ihre Sicherheit stehen dabei stets im Fokus.
CAVE: Im Studiengang werden keine fachspezifischen Kompetenzen der grundständigen Studiengänge vermittelt, vielmehr werden diese bei den jeweiligen beteiligten Berufsgruppen vorausgesetzt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass im Studiengang keinerlei Kompetenzen vermittelt werden, wie eine Arzneimitteltherapie inhaltlich zu bewerten und zu optimieren ist, sondern beispielweise welche Maßnahmen wie umgesetzt werden können, um die AMTS zu verbessern.
Sie beschäftigen sich mit spannenden Themen rund um die AMTS und erhalten fundierte Einblicke in einen Bereich, der im deutschsprachigen Raum „im Kommen“ ist. Im englischsprachigen Raum ist die „medication safety“ bereits deutlich stärker etabliert. In Deutschland wird die AMTS durch das Bundesministerium für Gesundheit mittels Aktionsplänen gefördert.
Sie lernen, Herausforderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit besser zu meistern, und erfahren, wie Sie Ihren eigenen Arbeitsablauf und Ihre Arbeitsergebnisse in Bezug auf die AMTS optimieren können.
Durch die im Studiengang gelebte Interprofessionalität erhalten Sie Einblicke in die Arbeitswelt der anderen beteiligten Gesundheitsberufe, werden Teil eines interprofessionellen Teams und begegnen einander auf Augenhöhe. Sie erhalten das Rüstzeug, um sich im Gesundheitswesen optimal zu vernetzen. All das führt dazu, dass Sie in Ihrem individuellen Arbeitsalltag eine größere Zufriedenheit erreichen.
Die AMTS gewinnt durch ein wachsendes Bewusstsein für die Risiken der Arzneimitteltherapie zunehmend an Bedeutung und wird daher für Arbeitgebende im Gesundheitswesen immer wichtiger. Das Masterstudium eignet sich somit hervorragend, um sich beruflich weiterzuentwickeln oder umzuorientieren. Sowohl der Mastergrad als auch ein Weiterbildungszertifikat (siehe Zertifikatskurse) legen die Grundlage dafür, mehr Verantwortung im Bereich AMTS übernehmen zu können Es ist zu erwarten, dass die Absolvent*innen des Masterstudiengangs als AMTS-Multiplikator*innen in vielen Bereichen des Gesundheitswesens künftig Schlüsselpositionen einnehmen können.
Ziel des Masterstudiengangs ist es, AMTS-Multiplikator*innen auszubilden. In der Apotheke könnten Absolvent*innen des Masterstudiengangs also beispielsweise die Funktion einer*s AMTS-Beauftragten übernehmen. In der Apotheke und im Kollegenkreis können dann AMTS-Maßnahmen etabliert werden, z.B. in Bezug auf Medikationsanalysen, aber auch in Bezug auf die interprofessionelle Kommunikation mit Ärzt*innen im Umkreis. Zudem können mit dem neuerworbenen Wissen Qualitätszirkel zu AMTS-Themen aufgebaut werden. Die Absolvent*innen können also eine Art „AMTSMotor“ werden, um die ganze Apotheke und auch die unmittelbare Umgebung im Bereich AMTS voranzubringen.
Mit den AMTS-Zertifikaten können die eigenen Chancen bei Bewerbungen auf bestimmte Stellen, bei denen AMTS zur Anwendung kommt, verbessert werden. Die AMTS-Zertifikate belegen die universitäre Fortbildung in bestimmten Bereichen der AMTS und können daher wie andere Fortbildungsnachweise zu besonderen Kenntnissen genutzt werden.
Die Tätigkeit als Stationsapotheker*in bzw. -ärzt*in ist natürlich schon sehr durch AMTS geprägt. Die im Masterstudiengang AMTS erworbenen Kenntnisse gehen jedoch weit über die rein inhaltliche individuelle Therapieverbesserung hinaus und stellen das übergreifende AMTS-Management in den Vordergrund. Diese Kenntnisse sind insbesondere dann interessant, wenn man gerade mit der Stationsarbeit angefangen hat und bisher vor allem mit den rein fachlichen Aufgaben beschäftigt war. Im Studium lernt man dann, wie man gemeinsam mit den anderen Professionen Verbesserungen der AMTS herbeiführen kann. Beispielsweise wäre denkbar, für die gesamte Institution die Funktion einer*s AMTS-Multiplikators*in zu übernehmen, die*der Wissen an die Kolleg*innen vor Ort weitergibt, vorhandene AMTS-Maßnahmen vor Ort systematisch weiterentwickelt und deren Nutzen nachweist. Zudem lernt man, Strategien und Werkzeuge zu entwickeln, mit denen die interprofessionelle Kommunikation und Zusammenarbeit noch effizienter gestaltet werden kann.
Prüfungen
Nach aktuellem Planungsstand werden zumindest einige Prüfungen wie Klausuren oder Mündliche Prüfungen in Präsenz stattfinden, in manchen Modulen wird es aber auch Online-Prüfungen, Online-Referate oder Hausarbeiten geben. Die Prüfungsphasen liegen für die meisten Module am Ende der jeweiligen Semesterphasen, also im März und im September.
Praktikum
Das Praktikum kann am eigenen Arbeitsplatz während der regulären Arbeit durchgeführt werden. Allerdings müssen dann zusätzliche Praktikumsaufgaben erledigt werden, über die ein abschließender Praktikumsbericht angefertigt wird. Hier ist eine Absprache mit der*dem Arbeitgebenden sinnvoll, damit man möglichst Zeit bekommt, die Praktikumsaufgaben zu erledigen. Es wird jedoch empfohlen, an einer anderen Arbeitsstelle entweder ein mindestens zweiwöchiges Blockpraktikum zu absolvieren oder tageweise zu hospitieren. Optimalerweise sollte diese andere Arbeitsstelle einen anderen Gesundheitsberuf als den eigenen abdecken, um die dortigen AMTSbezogenen Strukturen kennenzulernen und „über den eigenen Tellerrand hinauszublicken“. Eine zwingende Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen des Pflichtmoduls „Praktikum“ ist dies aber nicht.
Grundsätzlich können vorab erbrachte Leistungen im Umfang von bis zu 50 % der im Studiengang zu erbringenden Leistungen anerkannt werden. Sofern die vorab erbrachten Leistungen den Inhalten der jeweiligen Modulbeschreibungen entsprechen, kann ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden, der dann darüber entscheidet, welche Module, Seminare oder Übungen die antragstellende Person nicht mehr absolvieren muss. Das gilt selbstverständlich auch für das Praktikum. In aller Regel müssen Studierende, die sich das Praktikum anerkennen lassen wollen, einen Bericht über die erbrachten praktikumsrelevanten Leistungen erstellen.
Das Praktikum umfasst ein zehnwöchiges Vollzeit- oder ein entsprechend längeres Teilzeitpraktikum.
Für ein Praktikum außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes müsste man Urlaub oder – sofern die*der Arbeitgebende einverstanden ist – Bildungsurlaub oder unbezahlten Urlaub nehmen. Dies muss man stets mit der*dem eigenen Arbeitgebenden klären, ggf. wird die Weiterqualifikation in irgendeiner Form von der*dem Arbeitgebenden unterstützt. In der Regel wird der Umfang des externen Praktikums aber die empfohlenen zwei Wochen nicht überschreiten, es sei denn, man möchte das gesamte Praktikum an einem anderen Arbeitsplatz machen oder ist nicht an einem Arbeitsplatz mit AMTS-Bezug tätig.
Masterarbeit
Die Masterarbeit dauert ein halbes Jahr. Die Studierenden bekommen ein Projekt, das man in einem halben Jahr inkl. Schreiben der Masterarbeit durchführen kann. Für die Masterarbeit erhält man 30 LP. Die Seitenzahl der Masterarbeit sollte laut Prüfungsordnung mindestens 30 und maximal 60 Seiten umfassen. Wichtiger als die Seitenzahl ist aber die Qualität der Arbeit. Der Umfang der Masterarbeit basiert immer auch auf der Absprache mit den Betreuenden.
Nein, das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten wird nicht vorausgesetzt, sondern man wird herangeführt. Dazu ist auch ein eigenes Pflichtmodul (PM7 – Wissenschaftliche Methoden) im Curriculum enthalten. Dieses startet bereits im ersten Fachsemester, damit man die erworbenen Kenntnisse im weiteren Studienverlauf und ganz besonders schon in der Planungsphase der Masterarbeit verwenden kann. Natürlich wird man auch schon während der Planungsphase der Masterarbeit von den Betreuenden unterstützt bei Themensuche, Planung etc.
Man darf sich das Thema selbst aussuchen. In der Regel sucht man sich eine*n Betreuer*in bzw. ein Institut oder eine Arbeitsgruppe aus, bei der*dem bzw. an dem man seine Masterarbeit erstellen möchte. Die Arbeitsgruppen haben thematische Schwerpunkte, in die das Masterarbeitsthema dann eingebettet wird. Das genaue Thema wird dann mit der*dem Betreuer*in gemeinsam festgelegt.
Zertifikatskurse
Ja. Diese sind abhängig von den Modulen, die man im Zertifikatskurs belegt. Im Rahmen der belegten Module nimmt man an den an darin enthaltenen Veranstaltungen teil.
Nein, diese Module gehören nicht zu den Zertifikatskursen.
Jeder Zertifikatskurs schließt auch mit Prüfungen ab. Dabei handelt es sich um die Prüfungen, die in den belegten Modulen vorgesehen sind. Sind alle Modulprüfungen bestanden, erhält man das
Zertifikat.
Bereits im Rahmen von AMTS-Zertifikatskursen erfolgreich absolvierte Module werden bei anschließender Belegung des Masterstudiengangs AMTS sowohl finanziell als auch inhaltlich
anerkannt. Wegen der in der Prüfungsordnung festgelegten Grenze von 50 % anerkennbarer Vorleistungen können maximal zwei große Zertifikatskurse, also 60 ECTS-Leistungspunkte, anerkannt
werden.
Anerkennung von Vorleistungen
Grundsätzlich können vorab erbrachte Leistungen im Umfang von bis zu 50 % der im Studiengang zu erbringenden Leistungen anerkannt werden. Sofern die vorab erbrachten Leistungen den Inhalten der jeweiligen Modulbeschreibungen entsprechen, kann ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden, der dann darüber entscheidet, welche Module, Seminare oder Übungen die antragstellende Person nicht mehr absolvieren muss. Diese Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen. Aktuell gibt es noch keine Liste mit Fort- und Weiterbildungen, die anerkannt werden. Es ist geplant, eine solche Liste in den nächsten Jahren aufbauend auf den getroffenen Entscheidungen sukzessive zu erstellen.
Sofern man Humanmedizin oder Pharmazie studiert hat, kann man einen formlosen Antrag auf Anerkennung des PM1 beim Prüfungsausschuss stellen.
Ja, die Lehrmaterialien stehen auch in diesem Fall zur Verfügung.
Ja. PM1 muss nur dann nicht belegt werden, wenn man beim Prüfungsausschuss die Anerkennung der Vorkenntnisse aus dem Medizin- bzw. Pharmaziestudium beantragt. Wenn das Studium beispielsweise schon längere Zeit zurückliegt und man sein Wissen zur aktuellen Arzneimitteltherapie gerne auffrischen möchte, kann man das PM1 zur Wiederholung der Pharmakologie und Klinischen Pharmazie/Pharmakologie nutzen.
Weiterbildungsbeiträge
Der Studiengang selbst ist nicht staatlich gefördert, sondern muss sich wie alle anderen weiterbildenden Masterstudiengänge finanziell selbst tragen. Die Weiterbildungsbeiträge sind also für den normalen Betrieb des Studiengangs da. Zu diesem Zweck wurde eine Vollkostenkalkulation erstellt, um genau auszurechnen, was der Studiengang an Mitteln braucht. Diese Kosten werden dann pro Studierender*m umgelegt. Dabei dürfen für die Universität keine Gewinne entstehen. Durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird hingegen ein Projekt zur Einrichtung des Studiengangs, also sämtliche Arbeiten, die vor Beginn des Studiengangs bei der Entwicklung, Etablierung und Organisation anfallen. Durch die staatliche Projektförderung werden viele notwendige Tätigkeiten rund um den Studiengang finanziert, so dass davon ausgegangen werden muss, dass die Weiterbildungsbeiträge in den folgenden Kohorten etwas höher liegen werden als in dieser ersten Kohorte. Allerdings kann es natürlich auch sein, dass es im ersten Durchlauf hier und dort etwas „ruckelt“, weil noch nicht alle Abläufe zu Routinen geworden sind. Dem tragen die im ersten Durchlauf im Verhältnis etwas geringeren Weiterbildungsbeiträge ebenfalls Rechnung. Zudem wird die detaillierte Evaluation der Pilotkohorte staatlich gefördert, welche während der ersten zwei Jahre parallel laufen wird.
Dies ist im Einzelfall mit der*dem Arbeitgebenden zu klären. In der Bedarfsanalyse, die vor der Konzeption des Masterstudiengangs AMTS durchgeführt wurde, erklärten einige der befragten Arbeitgebenden eine Bereitschaft, die Weiterbildungsbeiträge ganz oder teilweise zu übernehmen. Das zeigt, dass bei Arbeitgebenden durchaus ein Interesse besteht, Mitarbeitende mit den im Masterstudiengang AMTS vermittelten Qualifikationen zu gewinnen.
Die Studienbeiträge sind vorab zu entrichten. Die Hälfte des Betrags wird zu Beginn des ersten Fachsemesters fällig, die zweite Hälfte zu Beginn des zweiten Fachsemesters.
Zulassungsvoraussetzungen
Berufserfahrung
Ja, es ist möglich, die mindestens einjährige Berufserfahrung durch Tätigkeiten bei verschiedenen Arbeitgebern nachzuweisen, sofern sie AMTS-Bezug aufweisen.
Dieser Begriff ist bewusst etwas allgemeiner gehalten, da es viele verschiedene Tätigkeiten rund um die AMTS gibt. Grundsätzlich umfasst der Begriff alle Tätigkeiten in Medizin, Pharmazie und Pflege, da man in diesen Berufen immer mit der Arzneimitteltherapie zu tun hat. Bei anderen Berufen ist der AMTS-Bezug gegeben, wenn die Arzneimitteltherapie im weiteren Sinne eine Rolle in der eigenen Berufstätigkeit spielt, z.B. im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten oder der Entwicklung von Arzneimittelinformationssystemen. Im Einzelfall wird dies durch den Prüfungsausschuss entschieden.
Nein, das ist leider nicht möglich. Die einjährige Berufserfahrung ist eine formale Voraussetzung, die am Stichtag 01.10.2022 erfüllt sein muss, um zum Wintersemester 2022/23 das Studium beginnen zu können.
Sprachkenntnisse
Sofern man kein Abiturzeugnis aus dem deutschsprachigen Raum hat, benötigt man ein Zertifikat über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Außerdem benötigt man ein Zertifikat über Englischkenntnisse mindestens auf Niveau B2.
In diesem Fall ist die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses bereits überprüft worden und es sind lediglich die Sprachzertifikate notwendig.
„Schulenglisch“ reicht für den Masterstudiengang und die Zertifikatskurse aus. Sofern man ein im deutschsprachigen Raum erworbenes Abiturzeugnis vorlegen kann, wird kein weiterer Nachweis und keine weitere Prüfung benötigt. Englischkenntnisse sind für jeden Masterstudiengang eine Voraussetzung. Die Englischkenntnisse werden zum Recherchieren, Lesen, Verstehen und Bewerten der überwiegend in englischer Sprache verfügbaren Fachliteratur (Journal-Artikel) benötigt. (Die empfohlenen Lehrbücher sind im Allgemeinen in Deutsch verfügbar). Englische Texte müssen nicht erstellt werden, es sei denn, Studierende möchten einen Artikel über die Ergebnisse ihrer Masterarbeit verfassen. Außerdem gibt es für den Studiengang die Option, englischsprachige Gastreferent*innen einzuladen und damit die Bandbreite der referierenden Expert*innen zu vergrößern.
Die Sprachzertifikate müssen spätestens zum Studienbeginn vorliegen. Wenn man bei der Bewerbung belegen kann, dass die Sprachprüfung noch vor Studienbeginn abgelegt wird, kann man zugelassen werden unter der Voraussetzung, dass die Sprachzertifikate bis zu einem Stichtag nachgereicht werden.
Zulassung zum Masterstudiengang AMTS
Ja, Voraussetzung ist mindestens ein Bachelor-Abschluss, der mit mindestens 180 ECTSLeistungspunkten abgeschlossen wurde und einen AMTS-Bezug hat. Das ist in diesen Konstellationen gegeben.
In diesem Fall benötigt man einen Beleg über die im Ausland absolvierte Berufsausbildung bzw. das im Ausland absolvierte Hochschulstudium. Außerdem ist ein Nachweis über die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (anabin) notwendig, um die Äquivalenz zu den geforderten Bildungsabschlüssen aus dem deutschsprachigen Raum nachzuweisen.
Nein, entscheidend für die Zulassung ist laut Prüfungsordnung die Gesamtnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Die Abschlussnoten zusätzlicher Studiengänge können nicht mitgerechnet werden. Sofern das Masterstudium jedoch in einer AMTS-nahen Disziplin absolviert wurde, kann der Prüfungsausschuss im Rahmen des Auswahlverfahrens dafür Punkte für den Platz auf der Rangliste vergeben.
Zugang zu den Zertifikatskursen
Ja, diese Voraussetzung gilt hier ebenfalls.
Ja, es sind auch eine Bewerbung und eine Zulassung erforderlich, da es auch hier ein begrenztes Platzkontingent gibt.
Bewerbung
Nein, es gibt keine Warteliste, sondern man bewirbt sich wie bei anderen Studiengängen jedes Jahr neu.
Nein, die Zulassung und Teilnahme sind altersunabhängig.
Formal ist das nicht ausgeschlossen, allerdings sollte die*der Studierende sich überlegen, ob er sich die doppelte Herausforderung in zeitlicher Hinsicht zutraut.
Sonstiges
Dies stellt grundsätzlich kein Hindernis dar, solange gewährleistet ist, dass die Studierenden an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen.
Senden Sie gerne eine E-Mail an amts{at}uni-bonn.de! Wir freuen uns, Kontakte zu vermitteln.